Newsletter-Impressum: Pflichtangaben im Überblick
Was im Newsletter-Footer stehen muss, damit du abmahnsicher bist. Mit konkreten Beispielen für Einzelunternehmen, GmbHs und Vereine — und den Top-5-Fehlern.
Mailaura Team
Mailaura.io
Das Impressum im Newsletter-Footer ist eines der am meisten unterschätzten Rechtsthemen. Während Websites gut geprüft sind, werden Newsletter-Impressen häufig von Tool-Defaults kopiert — mit lückenhaften oder falschen Angaben. Eine einzige Abmahnung kostet zwischen 500 und 2.500 €, und bei wiederholten Verstößen wird's richtig teuer. Dieser Guide zeigt dir, was rein muss, was optional ist und welche Fehler du sofort korrigieren solltest.
Die Rechtsgrundlage
Für kommerzielle Newsletter in Deutschland gilt §5 Telemediengesetz (TMG) — in Österreich entsprechend §5 ECG, in der Schweiz weniger streng, aber praktisch dasselbe über Art. 322 OR.
Ein Newsletter ist ein „Teledienst" und damit impressumspflichtig, wenn er kommerzielle Absichten verfolgt. „Kommerziell" bedeutet: Produktbewerbung, Content-Marketing, Dienstleistungshinweise — also faktisch jeder Business-Newsletter.
Die Pflichtangaben
Für jedes Unternehmen (Mindestangaben)
- Firmenname (Rechtsform)
- Anschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort — kein Postfach.
- Vertretungsberechtigte(r): bei juristischen Personen der Geschäftsführer oder Vorstand.
- Kontakt: E-Mail-Adresse UND eine zweite Möglichkeit (meist Telefon).
- Handelsregister-/Vereinsregister-Eintrag mit Nummer und Registergericht.
- Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden).
- Aufsichtsbehörde — nur wenn du einer besonderen Aufsicht unterliegst (z.B. Finanzdienstleister, Ärzt:innen).
Beispiel: GmbH (Deutschland)
Mailaura GmbH
Musterstraße 1, 12345 Berlin
Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: HRB 12345 B, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
USt-ID: DE123456789
Telefon: +49 30 1234567
E-Mail: hallo@mailaura.io
Beispiel: Einzelunternehmer:in (Deutschland)
Lisa Beispiel
Beispielweg 3, 10115 Berlin
USt-ID: DE987654321 (oder Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG)
Telefon: +49 30 9876543
E-Mail: lisa@beispiel.de
Beispiel: Verein (Deutschland)
Verein Musterhilfe e.V.
Vereinsstraße 5, 10115 Berlin
Vorstand: Anna Beispiel, Tom Muster
Vereinsregister: VR 98765, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Telefon: +49 30 5551234
E-Mail: info@musterhilfe.de
Beispiel: GmbH (Österreich)
Mailaura GmbH
Musterstraße 10, 1010 Wien
Geschäftsführer: Max Mustermann
Firmenbuch: FN 123456 a, Handelsgericht Wien
UID: ATU12345678
Telefon: +43 1 123456
E-Mail: hallo@mailaura.io
Wie du das Impressum im Newsletter anbringst
Position: Footer. Direkt vor oder nach dem Abmeldelink. Auf gar keinen Fall versteckt, nicht in Grau-auf-Grau oder kleiner Schrift.
Sichtbarkeit: Die Informationen müssen „leicht erkennbar" sein. Das heißt:
- Schriftgröße nicht kleiner als 12 px.
- Farbkontrast ausreichend (dunkles Grau auf Weiß reicht).
- Nicht auf einer verlinkten Seite versteckt — direkte Anzeige im Newsletter selbst.
Platzhalter-Unterscheidung: Viele Tools bieten einen "Auto-Footer". In Mailaura trägst du die Daten einmal ein, und sie werden automatisch in jede Kampagne eingefügt. Ändert sich deine Firmenadresse, ändert sich alles auf einen Schlag.
Die Top-5-Fehler
Fehler 1: Nur Link statt Volltext
„Unser Impressum findest du hier" mit Link reicht nicht. Die Pflichtangaben müssen im Newsletter selbst stehen.
Fehler 2: Postfach statt ladungsfähiger Anschrift
Ein Postfach ist nicht ausreichend. Es muss eine tatsächliche Straße und Hausnummer angegeben sein, wo du erreichbar bist (kein Mailbox-Service).
Fehler 3: Nur E-Mail als Kontakt
„E-Mail: xyz@xyz.de" reicht nicht. Du brauchst eine zweite Kontaktmöglichkeit — meistens Telefon.
Fehler 4: USt-ID vergessen
Wer eine USt-ID hat, MUSS sie angeben. Auslassung ist abmahnfähig.
Fehler 5: Vertretungsberechtigte(r) fehlt
Bei jeder juristischen Person (GmbH, AG, UG, Verein) muss die/der Vertretungsberechtigte namentlich genannt werden. Nicht nur „Geschäftsführung" oder „Vorstand".
Sonderfälle
Transaktionsmail
Eine Bestellbestätigung oder Passwort-Reset-Mail ist nicht impressumspflichtig — aber es schadet nicht, auch hier ein Impressum einzufügen. Mailaura tut das automatisch.
Double-Opt-In-Bestätigungsmail
Ja, auch hier Impressumspflicht — denn es ist eine geschäftsmäßige E-Mail.
Freelancer / Solopreneure mit Kleinunternehmer-Regelung
Du brauchst keine USt-ID, aber die Klausel „Kleinunternehmer nach §19 UStG" kann sinnvoll sein, wenn Kund:innen nach USt-ID fragen.
Angaben, die oft vergessen werden (optional, aber klug)
- Verantwortlich nach §18 Abs. 2 MStV (Medienstaatsvertrag) — bei journalistisch-redaktionellen Inhalten. Formal: „Redaktionell verantwortlich i.S.d. §18 Abs. 2 MStV: Max Muster, Musterstraße 1, 10115 Berlin."
- Streitbeilegungsverfahren (§36 VSBG) — Hinweis auf OS-Plattform der EU. Dauerlink:
https://ec.europa.eu/consumers/odr. - Datenschutz-Link — nicht direkt Impressumspflicht, aber DSGVO-relevant.
Prüf-Tipps
- Lass das Impressum rechtlich prüfen, wenn dein Unternehmen wächst oder Rechtsform wechselt.
- Prüfe bei jedem Adressumzug sofort alle Templates.
- Nutze Auto-Footer-Funktion in deinem Tool — nicht manuelle Copy-Paste-Footer.
- Vergleiche mit deinem Website-Impressum — sie müssen übereinstimmen.
Internationaler Aspekt
Wenn du international versendest (z.B. auch USA, UK), empfiehlt sich:
- DE/AT-Impressum als Standard.
- Zusätzlicher englischer Kurz-Block mit Firmenname, Adresse und Registrierung.
- CAN-SPAM-Compliance für US-Empfänger: „physical postal address" ist Pflicht.
Fazit
Das Newsletter-Impressum ist ein Drei-Zeilen-Block, der drei-stellige Abmahnbeträge verhindert — wenn er korrekt ist. 7 Pflichtangaben, einmal im Tool hinterlegt, nie vergessen. Mailaura macht das so einfach, dass man es nicht mehr übersehen kann. Alle weiteren rechtlichen Punkte deckt unsere DSGVO-Checkliste ab.
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